Steuerberater für Unternehmen
- Finanzbuchhaltung
- Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Vertretung bei steuerlichen Außenprüfungen/Betriebsprüfungen
- Einholung von verbindlichen Auskünften
- Beratung bei der Rechtsformwahl
Unternehmer
- Rechtsformwahl
- Steuerplanung
- Umsatzsteuerliche Beratung zu grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
- Anträge zu Vorsteuervergütung
- Beratung zu Mitarbeiterentsendungen
- Gründung von Tochterunternehmen und Betriebsstätten
- Finanzbuchführung und Lohnabrechnung

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In einem ersten persönlichen Gespräch analysieren wir Ihr Anliegen und zeigen Ihnen auf, was wir für Sie tun können!